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"Amtlicher Sportbootführerschein Binnen unter Segel und unter Motor"

Dieser Schein ersetzt seit dem 1. 4. 1989 den DSV-A Schein, ist ein amtlicher Führerschein und wird ausgestellt vom Bundesminister für Verkehr. Als Segelschein ist er in den meisten Bundesländern nicht vorgeschrieben. Wenn Sie jedoch ein Sportboot führen wollen, das eine Maschine mit mehr als 5 PS an Bord hat, benötigen Sie den "Amtlichen Sportboot Führerschein Binnen unter Motor". Der Schein berechtigt Sie zum Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine ab 5 PS (3,68 KW) bis zu 15 m Länge (unter 15 t) auf Binnengewässern. Mindestalter für den Segelschein ist 14 Jahre, für den Motorschein 16 Jahre.

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